Abandon

(Abandonment)

Abandon Definition

Der Begriff „Abandonment“ beschreibt den bewussten Verzicht eines Anlegers auf seine rechtlichen Ansprüche oder Leistungen. In einigen Fällen gleicht man diesen Verzicht durch eine finanzielle Entschädigung aus. Ein häufiger Zusammenhang besteht bei Termingeschäften, bei denen der Käufer einer Put- oder Call-Option entscheiden kann, ob er sein Recht wahrnimmt oder darauf verzichtet. Wenn er die Option nicht ausübt, spricht man von Abandon, da er sein Verzichtsrecht nutzt.

Wir suchen Testpersonen für unseren Screener

Teste unsere Börsen-Tools für Aktien und Optionshändler und werde Teil der Entwicklung – hilf uns, das Maximum herauszuholen und erlebe vor allen Anderen alle Features hautnah!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen