Der Begriff „Abandonment“ beschreibt den bewussten Verzicht eines Anlegers auf seine rechtlichen Ansprüche oder Leistungen. In einigen Fällen gleicht man diesen Verzicht durch eine finanzielle Entschädigung aus. Ein häufiger Zusammenhang besteht bei Termingeschäften, bei denen der Käufer einer Put- oder Call-Option entscheiden kann, ob er sein Recht wahrnimmt oder darauf verzichtet. Wenn er die Option nicht ausübt, spricht man von Abandon, da er sein Verzichtsrecht nutzt.
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