Dabei handelt es sich um die Entschädigung, die Aktionären einer Aktiengesellschaft zusteht, wenn ein anderes Unternehmen oder Investor die Kontrollmehrheit übernimmt. Diese Entschädigung erfolgt in Form von Bargeld, Aktien der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kombination aus beidem, was in der Praxis häufig vorkommt. Damit möchte man die freien Aktionäre für mögliche Nachteile durch den Kontrollwechsel entschädigen.
In Deutschland greift eine gesetzliche Regelung. Diese besagt, dass ein Übernahmeangebot an alle freien Aktionäre erfolgen muss, wenn der Käufer mindestens 30 % der Stimmrechte erwirbt. Dabei ist ein Pflichtangebot erforderlich, wenn die Kontrollmehrheit erlangt wird, ohne dass jemand ein freiwilliges Übernahmeangebot gemacht hat. Die Barabfindung stellt somit sicher, dass man Minderheitsaktionäre fair behandelt.
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