Bundesbank

(Deutsche Bundesbank, DBB)

Bundesbank Definition

Die DBB wurde im Jahr 1957 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Sie ist eine unabhängige Institution des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben das Bundesbankgesetz regelt. Politisch ist die Institution unabhängig und unterliegt daher keinen Weisungen der Regierung. Sie ist zudem die Nachfolgerin der Bank Deutscher Länder und der Landeszentralbanken.

Mit der Einführung des Euro und der Europäischen Währungsunion am 1. Januar 1999 gingen viele ihrer geldpolitischen Aufgaben an die Europäische Zentralbank (EZB) über. Dennoch behält die Deutsche Bundesbank wichtige Funktionen, darunter z. B. das Recht zur Ausgabe von Banknoten in Deutschland sowie die Verwaltung der nationalen Währungsreserven. Außerdem unterstützt sie die EZB bei geldpolitischen Maßnahmen wie Staatsanleihenkäufen und der Zinspolitik. Als Mitglied des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) agiert sie zudem gemäß den Richtlinien und Vorgaben der EZB.

Wir suchen Testpersonen für unseren Screener

Teste unsere Börsen-Tools für Aktien und Optionshändler und werde Teil der Entwicklung – hilf uns, das Maximum herauszuholen und erlebe vor allen Anderen alle Features hautnah!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen