Ein Einlagensicherungsfonds ist ein Bestandteil der gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung in Deutschland. Er schützt Kundeneinlagen bei Banken und Kreditinstituten im Fall einer Insolvenz. Der Fonds soll das Vertrauen der Anleger stärken und basiert rechtlich auf dem Einlagensicherungsgesetz sowie dem Anlegerentschädigungsgesetz. Die erforderlichen Mittel für den Fonds werden durch jährliche Beiträge der angeschlossenen Banken und Sparkassen aufgebracht.
Im Insolvenzfall einer Mitgliedsbank deckt der Einlagensicherungsfonds seit dem 1. Januar 2020 bis zu 15 % des haftenden Eigenkapitals der betroffenen Bank ab. Auf diese Weise sichert die Bank die Einlagen ihrer Kunden indirekt ab. Diese Sicherungsgrenze wird jedoch zum 1. Januar 2025 auf 8,75 % des Eigenkapitals gesenkt. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben zudem meist eigene Sicherungssysteme. Diese sichern nicht nur Einlagen, sondern auch andere Anlageformen, wie z. B. Schuldverschreibungen und Zertifikate, vollständig ab und bieten so eine umfassende Kundensicherheit.
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