Gegengeschäft

Gegengeschäft Definition

Mit einem Gegengeschäft schließt man eine bestehende Position in einem Terminkontrakt. Dies geschieht, indem man eine entgegengesetzte Transaktion durchführt. Hat ein Anleger z. B. eine Short-Position eröffnet, schließt er diese durch den Kauf eines entsprechenden Long-Kontrakts – und umgekehrt. Beide Geschäfte gleichen einander aus, unabhängig davon, welche Position man zuerst eingegangen ist. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen den Kursen der beiden Geschäfte. In den meisten Fällen vermeidet man durch das Gegengeschäft die physische Lieferung des Basiswerts, da die Positionen rein rechnerisch ausgeglichen werden.

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