Kapitalerhöhung

Kapitalerhöhung Definition

Eine Kapitalerhöhung bezeichnet die Aufstockung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien (junge Aktien). Bestehende Aktionäre erhalten dabei sogenannte Bezugsrechte. Diese ermöglichen es ihnen, ihren prozentualen Anteil am Unternehmen durch den Erwerb neuer Aktien zu wahren. Die Bezugsrechte kann man entweder ausüben oder an der Börse verkaufen. Häufig erfolgt die Platzierung der neuen Aktien unterhalb des aktuellen Börsenkurses, wofür die Altaktionäre einen entsprechenden Ausgleich erhalten.

Die Durchführung einer solchen Erhöhung erfordert die Zustimmung der Hauptversammlung. Dabei müssen mindestens 75 % der vertretenen stimmberechtigten Anteile zustimmen. Die Erhöhungen dienen oft dazu, frisches Eigenkapital für Investitionen, Schuldenabbau oder andere Unternehmenszwecke zu beschaffen.

Wir suchen Testpersonen für unseren Screener

Teste unsere Börsen-Tools für Aktien und Optionshändler und werde Teil der Entwicklung – hilf uns, das Maximum herauszuholen und erlebe vor allen Anderen alle Features hautnah!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen