Es handelt sich dabei um spezielle Namensaktien, deren Übertragung nur mit Zustimmung des ausgebenden Unternehmens möglich ist. Dadurch behält die Aktiengesellschaft eine bessere Kontrolle über ihren Aktionärskreis und kann gezielt verhindern, dass ungewünschte Investoren, wie z. B. Konkurrenten oder Übernahmekandidaten, Anteile erwerben. Der Handel mit vinkulierten Namensaktien ist daher aufgrund der notwendigen Zustimmung stark eingeschränkt und oft recht kompliziert.
Diese Aktienform nutzen insbesondere Unternehmen in sensiblen Branchen, wie z. B. der Versicherungs- und Rüstungsindustrie in Deutschland. Denn hier ist es entscheidend, dass man die Kontrolle über die Eigentümerstruktur bewahrt. Bei der sogenannten Globalzustimmung kann das Unternehmen für eine größere Gruppe von Aktienkäufen seine Zustimmung erteilen, ohne jeden einzelnen Erwerb individuell freizugeben. Diese Art von Namensaktien findet man allerdings eher selten, sie werden meist in besonders regulierten Sektoren eingesetzt.
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