Beim sogenannten Zeichnen handelt sich um die Verpflichtung, eine festgelegte Menge neu ausgegebener Wertpapiere, wie z. B. Aktien oder Anleihen, zu übernehmen. Diese Verpflichtung erklärt man durch die Abgabe eines Zeichnungsscheins entweder schriftlich oder elektronisch innerhalb einer vorgegebenen Zeichnungsfrist. Die Depotbank des Anlegers nimmt den Zeichnungsauftrag entgegen. Bei erfolgreicher Zuteilung führt sie den Kauf zum festgelegten Emissionspreis durch.
Erzielt das Wertpapier bei der ersten Börsennotierung einen Kurs über dem Emissionspreis, spricht man von Zeichnungsgewinnen. Solche Gewinne entstehen häufig bei großer Nachfrage nach den neu ausgegebenen Wertpapieren.
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