Das Aktiengesetz (AktG) bildet seit 1966 die gesetzliche Grundlage für die Rechtsstellung und Organisation einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland. Es legt die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für AGs fest. Dazu gehören z. B. die Struktur und das Zusammenwirken der Unternehmensorgane wie Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Darüber hinaus regelt das AktG die Pflichten einer Aktiengesellschaft, z. B. im Bereich der Bilanzierung sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Auch Rechte der Aktionäre und weitere wichtige Vorgaben zur Unternehmensführung sind in diesem Gesetz verankert. Ziel ist es, die rechtliche Ordnung und Transparenz im Aktienrecht zu gewährleisten.
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