Sogenannte Inhaberaktien sind eine in Deutschland weit verbreitete Form von Aktien. Sie ermöglichen dem jeweiligen Besitzer, seine Rechte als Aktionär auszuüben, z. B. das Stimmrecht bei Hauptversammlungen oder den Anspruch auf Dividenden. Die Übertragung solcher Aktien ist unkompliziert und erfolgt durch Übergabe, z. B. durch Verkauf, Schenkung oder Vererbung, ohne dass dabei besondere Formalitäten nötig sind. Anders als bei Namensaktien ist kein Eintrag in ein Aktionärsregister erforderlich. Neben den häufig vorkommenden Stammaktien lassen sich auch Vorzugsaktien als Inhaberaktien ausgeben. Für diese gelten dabei oft spezielle Beschränkungen bei den Aktionärsrechten.
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