Bezugsrecht

Bezugsrecht Definition

Es handelt sich dabei um ein zeitlich begrenztes Recht. Es gibt den Aktionären eines Unternehmens die Möglichkeit, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zu erwerben. Dadurch können die Anteilseigner ihren bisherigen Anteil am Grundkapital des Unternehmens beibehalten. Möchte ein Aktionär dieses Recht nicht nutzen, dann hat er die Möglichkeit, es über die Börse zu verkaufen. Die Einnahmen aus diesem Verkauf kompensieren den normalerweise erwarteten Kursrückgang der Aktie. Denn neue Aktien werden bei Kapitalerhöhungen oft unter dem aktuellen Börsenpreis ausgegeben. Dies hat zur Folge, dass sich der rechnerische Wert der bereits existierenden Aktien verringert. Das Bezugsrecht dient somit als Ausgleichsmechanismus für jene Aktionäre, die sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligen möchten.

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