Es handelt sich dabei um den Zeitraum, innerhalb dessen Aktionäre ihr Bezugsrecht auf neue Aktien ausüben können. Laut Aktiengesetz beträgt diese Frist mindestens zwei Wochen. Nimmt man das Bezugsrecht innerhalb dieser Zeit weder wahr noch verkauft es, dann verfällt es und verliert seinen Wert. Die Bezugsfrist stellt sicher, dass Aktionäre ausreichend Gelegenheit haben, an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen.
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