Bezugsrechtshandel

Bezugsrechtshandel Definition

Mit dem Bezugsrechtshandel haben Altaktionäre die Möglichkeit, ihre Bezugsrechte im Rahmen einer Kapitalerhöhung über die Börse zu verkaufen. Dieser Handel findet in der Regel bis wenige Tage vor dem Ende der Bezugsfrist statt. Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht nutzen möchten oder können, haben so die Chance, einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Die Bezugsrechte berechtigen zum Erwerb neuer Aktien, entweder kostenlos (bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln) oder zu einem festgelegten Bezugspreis, der meist unter dem aktuellen Börsenkurs liegt. Durch diesen Handel können auch andere Investoren Bezugsrechte erwerben und so junge Aktien beziehen, unabhängig davon, ob sie bereits Altaktionäre sind.

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