Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital Definition

Es handelt sich dabei um eine besondere Form der Kapitalerhöhung. Diese wird gemäß § 202 AktG von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschlossen, muss aber nicht sofort umgesetzt werden. Mit dem Beschluss wird der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien innerhalb eines festgelegten Zeitraums von maximal fünf Jahren zu erhöhen. Diese Flexibilität ermöglicht dem Vorstand eine schnelle Reaktion auf Finanzierungsbedarfe, z. B. zur Durchführung von Übernahmen oder zur Stärkung der Kapitalbasis.

Genehmigtes Kapital darf dabei nicht mehr als die Hälfte des bestehenden Grundkapitals betragen. Nutzt man die Ermächtigung innerhalb der festgelegten Frist nicht, dann verfällt sie ohne eine Kapitalerhöhung. Die konkrete Entscheidung über den Einsatz und die Mittelverwendung liegt im Ermessen des Vorstands.

JETZT VERFÜGBAR: Leistungsstarke Features für Aktien- und Optionshändler

Wir haben die Börsen-Tools für Aktien- und Optionshändler! Erlebe alle Features hautnah und teste sie jetzt kostenlos!

Screene dich zum Cashflow!

50% Rabatt mit dem Code "ezzy"
(für die ersten 3 Monatszahlungen)

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

Nicht verpassen!

Der Kapitalkongress steht vor der Tür! Vom 13.03. bis 20.03.2025 gibt es wertvolle Insights rund um Investments und Börse.

Wir sind auch dabei und zeigen wie man mithilfe unseres Screeners schnell und effektiv gute Options-Trades findet. 

Willst du dabei sein? Dann melde dich hier kostenlos an: