Handelsüberwachungsstelle

(HÜSt)

Handelsüberwachungsstelle Definition

Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) fungiert als Kontrollorgan der Börsen. Das bedeutet, sie sorgt für die Überwachung des Handelsgeschehens. Laut § 4 Börsengesetz (BörsG) erfasst und analysiert die HÜSt alle relevanten Daten rund um den Börsenhandel. Stößt sie dabei auf Unregelmäßigkeiten oder Verstöße, ist sie berechtigt, entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Stellt sie Regelverstöße fest, informiert sie die Geschäftsführung der jeweiligen Börse.

Typische Fälle, die im Fokus dieser Stelle stehen, sind z. B. Insiderhandel oder manipulative Scheingeschäfte, die Preise von Handelsgütern verfälschen könnten. In schwerwiegenden Fällen wird zudem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einbezogen. Die HÜSt spielt auch bei der Erteilung oder dem Entzug einer Börsenzulassung eine wichtige Rolle. Die Stelle agiert unabhängig, um sicherzustellen, dass der Börsenhandel transparent und fair abläuft. Sie überwacht dabei nicht nur Aktien, sondern auch andere Handelsinstrumente wie Anleihen, Derivate oder Fonds. Diese Aufgaben tragen entscheidend zur Integrität und zum Vertrauen in die Finanzmärkte bei.

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