Hauptversammlung

(HV)

Hauptversammlung Definition

Die Hauptversammlung (HV) ist das jährliche Treffen aller Aktionäre einer Aktiengesellschaft, bei dem die Beteiligten wichtige Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens treffen. Der Vorstand lädt mindestens einmal jährlich zur ordentlichen HV ein. Die Aktionäre erhalten dazu eine Frist von mindestens einem Monat.

Auf der Versammlung berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung und zukünftige Pläne. Zudem wählen die Anwesenden den Aufsichtsrat und die Abschlussprüfer. Wichtige Entscheidungen, wie die Verwendung des Bilanzgewinns, die Festlegung der Dividende, Kapitalerhöhungen oder Änderungen der Satzung, werden ebenfalls von den Aktionären abgestimmt. Sie haben dabei das Recht, persönlich oder durch einen Vertreter abzustimmen. In besonderen Situationen, wie geplanten Übernahmen oder finanziellen Engpässen, kann der Vorstand auch eine außerordentliche HV einberufen.

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