Der Begriff „Private Placement“ bezeichnet die gezielte Ausgabe von Aktien oder Wertpapieren an einen begrenzten Kreis von Investoren. Dies erfolgt oft ohne öffentliche Börsennotierung. Man nutzt diese Methode häufig vor einem Börsengang. Sie erfolgt entweder über eine Selbstemission oder mit Unterstützung einer Bank. Zielgruppe sind in der Regel institutionelle Investoren oder vermögende Privatanleger. In einigen Ländern können Kapitalerhöhungen durch Privatplatzierungen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre erfolgen. In Deutschland ist dies nur in Ausnahmefällen erlaubt. Zudem erfordert das eine Zustimmung von mindestens 75 % des vertretenen Kapitals auf der Hauptversammlung. Besonders bei Barerhöhungen ist ein Ausschluss des Bezugsrechts möglich. Das gilt, das Volumen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis nur geringfügig unter dem Börsenkurs liegt (etwa 3–5 %).
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