Sperrminorität

Die Sperrminorität ermöglicht es, mit einer bestimmten Mindestanzahl an Stimmrechten – in der Regel mindestens 25 % – bestimmte Beschlüsse in einer Hauptversammlung zu blockieren. Nach deutschem Aktienrecht erfordern bestimmte Entscheidungen, wie z. B. Satzungsänderungen oder die Liquidation eines Unternehmens, eine Zustimmung von mindestens 75 % des vertretenen Kapitals. Inhaber einer entsprechenden Minorität können daher solche Beschlüsse verhindern. Dies betrifft unter anderem Entscheidungen wie den Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen oder weitreichende Änderungen der Unternehmensstruktur.