Delisting

Delisting Definition

Der Begriff bezeichnet den dauerhaften Ausschluss einer an der Börse notierten Aktiengesellschaft vom Handel. Dabei widerruft die zuständige Behörde die Zulassung der Aktie. Häufige Gründe sind die Verletzung gesetzlicher Pflichten durch das Unternehmen oder der fehlende Nachweis eines ordnungsgemäßen Handels.

Um ein Delisting durchzuführen, ist in der Regel die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Zudem müssen den Aktionären häufig Abfindungsangebote unterbreitet werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Ankündigung erfolgt üblicherweise durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger. In den USA gibt es z. B. bei der NASDAQ automatische Delistings, wenn der Aktienkurs eines Unternehmens über 30 Tage hinweg unter 1 USD liegt.

Das Vorgehen kann ein Unternehmen sowohl freiwillig anstreben, z. B. um Kosten zu senken oder flexibler zu agieren, als auch zwangsweise erfolgen, wenn die Anforderungen der Börse nicht erfüllt werden.

Wir suchen Testpersonen für unseren Screener

Teste unsere Börsen-Tools für Aktien und Optionshändler und werde Teil der Entwicklung – hilf uns, das Maximum herauszuholen und erlebe vor allen Anderen alle Features hautnah!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen