Der Begriff bezeichnet den dauerhaften Ausschluss einer an der Börse notierten Aktiengesellschaft vom Handel. Dabei widerruft die zuständige Behörde die Zulassung der Aktie. Häufige Gründe sind die Verletzung gesetzlicher Pflichten durch das Unternehmen oder der fehlende Nachweis eines ordnungsgemäßen Handels.
Um ein Delisting durchzuführen, ist in der Regel die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Zudem müssen den Aktionären häufig Abfindungsangebote unterbreitet werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Ankündigung erfolgt üblicherweise durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger. In den USA gibt es z. B. bei der NASDAQ automatische Delistings, wenn der Aktienkurs eines Unternehmens über 30 Tage hinweg unter 1 USD liegt.
Das Vorgehen kann ein Unternehmen sowohl freiwillig anstreben, z. B. um Kosten zu senken oder flexibler zu agieren, als auch zwangsweise erfolgen, wenn die Anforderungen der Börse nicht erfüllt werden.
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