Dividende

(Bardividende)

Dividende Definition

Eine Dividende ist per Definition die Gewinnausschüttung eines Unternehmens an seine Aktionäre, die für ihre Beteiligung am Bilanzgewinn belohnt werden. Aktionäre haben laut deutschem Aktiengesetz (§ 58 Abs 4 AktG) grundsätzlich Anspruch auf eine solche Ausschüttung. Dies gilt, sofern die Hauptversammlung keine andere Gewinnverwendung beschlossen hat. Die Höhe der Bardividende schlägt dabei der Vorstand des Unternehmens vor, während die Aktionäre diese in der Hauptversammlung per Mehrheitsbeschluss genehmigen. Nur Aktionäre, die die Aktie mindestens einen Tag vor dem sogenannten Ex-Tag (Ex Date) erworben haben, haben Anspruch auf die Auszahlung.

In Deutschland erfolgt die Dividendenausschüttung oft jährlich, meist direkt nach der Hauptversammlung. In anderen Ländern, insbesondere in den USA, sind hingegen vierteljährliche Dividendenzahlungen üblich. Der Vorteil für Investoren liegt darin, dass sie die Summe öfter auf ihr Konto bekommen. Für langfristig orientierte Anleger kann dies somit eine stetige Einnahmequelle darstellen.

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